Verschenken und Vererben von Immobilienvermögen

Fachpublikation im APImmo Newsletter

 2015. März 16.

Verschenken und Vererben von Immobilienvermögen

Die Steuerreform macht das Vererben und Verschenken von Grundstücken,
Häusern und Wohnungen ab dem 1.1.2016 erheblich teurer. Ab dem 1.1.2016 soll die Grunderwerbsteuer (GREST) bei Erwerb eines Grundstücks auch innerhalb der Familie vom Verkehrswert bemessen werden. Die jetzt gültigen, wesentlich günstigeren 3-fachen Einheitswerte (EW) haben dann ausgedient. Der GREST-Tarif wird gestaffelt (0,5% vom Wert unter 250.000, 2% von 250.000 bis 400.000, 3,5 % über 400.000).

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