Treuhänder und Ratenplan nach BTVG
Fachpublikation in ANWALT AKTUELL
2017. Juni 07.

Zur Sicherung von Käufern, die Eigentumswohnungen (Vorsorgewohnungen) während der Planungs- oder Bauphase kaufen, hat ein Treuhänder (Rechtsanwalt) sicherzustellen, dass die gesetzlich festgelegten Raten zwingend erst nach Erreichen bestimmter Projektfortschritte ausgezahlt werden.