Treuhänder und Ratenplan nach BTVG

Fachpublikation in ANWALT AKTUELL

 2017. Juni 07.

Treuhänder und Ratenplan nach BTVG

Zur Sicherung von Käufern, die Eigentumswohnungen (Vorsorgewohnungen) während der Planungs- oder Bauphase kaufen, hat ein Treuhänder (Rechtsanwalt) sicherzustellen, dass die gesetzlich festgelegten Raten zwingend erst nach Erreichen bestimmter Projektfortschritte ausgezahlt werden.

DownloadArtikel%20Treuh%C3%A4nder%20und%20Ratenplan%20nach%20BTVG.pdf